Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode drei Pflegestärkungsgesetze verabschiedet bzw. auf den Weg gebracht. Freiberufliche Pflegende erhalten hier einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte und Neuerungen.
Seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 wird mit den Pflegestärkungsgesetzen nach langer Zeit wieder das Thema Pflege in den Mittelpunkt gerückt. Dabei hat die Bundesregierung drei Pakete zusammengeschnürt: die Pflegestärkungsgesetze I-III. Nachfolgend werden die Inhalte kurz vorgestellt.
Pflegstärkungsgesetz I
Das erste Pflegestärkungsgesetz ist bereits am 01.01.2015 in Kraft getreten. Laut Bundesministerium für Gesundheit sollen so alle 2,7 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland bessere Leistungen erhalten. So wurden die Leistungen für die ambulante Pflege um 1,5 Milliarden Euro, für die stationäre Pflege um 1 Milliarden Euro erhöht. Durch die Anhebung der Pflegeversicherungsbeiträge (auch mit dem Pflegestärkungsgesetz II) um 0,5 Beitragssatzpunkte sollen dauerhaft insgesamt 5 Milliarden Euro mehr pro Jahr zur Verfügung stehen. Davon fließen 1,2 Milliarden Euro in einen Pflegeversorgungsfond. Die einzelnen Leistungsverbesserungen finden sich unter folgendem Link. Spezifische Neuerungen sind:
Pflegestärkungsgesetz II
Das zweite Pflegestärkungsgesetz ist bereits am 01.01.2016 in Kraft getreten. Das neue Begutachtungsverfahren und die Etablierung der Pflegegrade werden zum 01.01.2017 wirksam. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff lautet nach SGB XI §14:
„Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate und mit mindestens der in §15 bestehenden Schwere bestehen.“
Die Schwere der Pflegebedürftigkeit wird mittels des NBA (Neuen Begutachtungsassessments) festgestellt. Die Einschätzung mündet in einem der fünf Pflegegrade.
Zur Einschätzung werden folgende pflegefachlich begründeten Kriterien geprüft:
Inhalte des zweiten Pflegestärkungsgesetzes sind außerdem:
Pflegestärkungsgesetz III
Das dritte Pflegestärkungsgesetz wurde am 28.06.2016 im Bundeskabinett beschlossen. Es soll am 01.01.2017 in Kraft treten. Dazu bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrats. Inhalte des dritten Pflegestärkungsgesetzes sind u.a.:
Quellen
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (Hrsg.) (2014) Erstes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften. Bundesgesetzblatt Teil I. 2014 Nr. 61 vom 23.12.2014.
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (Hrsg.) (2015a) Gröhe: Mehr Hilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Bundeskabinett verabschiedet Entwurf des Pflegestärkungsgesetzes II. Pressemitteilung. Berlin, 12. August 2015 Nr. 27. URL: http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Pressemitteilungen/2015/2015_03/2015-08-12-27_PSG_II.pdf (letzter Zugriff: 10.09.2016).
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (Hrsg.) (2015b) Gröhe: Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz. Pressemitteilung. Berlin, 13. November 2015 Nr. 43. URL: http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Pressemitteilungen/2015/2015_04/151113-43_PM_PSG_II_.pdf (letzer Zugriff: 10.09.2016).
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (Hrsg.) (2015c) Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften. Bundesgesetzblatt Teil I. 2015. Nr. 54 vom 28.12.2015.
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (Hrsg.) (2016a) Das Erste Pflegestärkungsgesetz. URL: http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflegestaerkungsgesetze/pflegestaerkungsgesetz-i.html (letzter Zugriff: 10.09.2016).
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (Hrsg.) (2016b) Hermann Gröhe: “Bessere Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen – Keine Toleranz bei Betrug in der Pflege!“ Kabinett beschließt Entwurf des Dritten Pflegestärkungsgesetzes. Pressemitteilung. Berlin, 28. Juni 2016 Nr. 30. URL: http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Pressemitteilungen/2016/2016_2/160628_30_PM_PSG_III.pdf (letzter Zugriff: 10.09.2016).
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (Hrsg.) (2016c) Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften. Gesetzentwurf der Bundesregierung. URL: http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/P/Pflegestaerkungsgesetze/Kabinettvorlage_PSG-III.pdf (letzter Zugriff: 10.09.2016).